FAQs
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Schwangerenvorsorge
Fazit zuerst: Einer schwangeren Person muss die Betreuung ermöglicht werden, die sie möchte. Es gibt keinen Ausschlussgrund für gynäkologische oder Hebammenbetreuung außer vorliegende Pathologien. Es gibt auf rechtlicher Ebene von ärztlicher Seite Widersprüche, die dringend geklärt werden müssen, auf wirtschaftlicher Ebene aber keine. Kommunikation und Kooperation sowei gegenseitiges Vertrauen zwischen Hebammen und Gyns ist daher…
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Welche Medikamente darf ich schwanger oder stillend nehmen?
Arzneimittelsicherheit in der Schwangerschaft und Stillzeit: Embryotox